Wir haben uns eine Kanone gekauft!

dieses Jahr ist ein verflixtes, das Erste in dem wir auf Ostern, das Osterschießen und auf das Hexenfeuer verzichten mussten.

Und dabei wollten wir Euch unsere neueste Errungenschaft mit einem lautem Knall vorstellen.

Wir haben uns eine Kanone gekauft!

Haubitze im Kaliber 76 mm

incl. Schiffslafette

mit Böllerbeschuss

Kanonenrohr 600 mm lang

Durchmesser ca. 160 mm

Gewicht ohne Lafette 31 kg

Maximalladung 240 g Böllerpulver

In der normalen Zukunft werden wir dieses schöne Klanggerät zur Eröffnung unserer und wenn gewünscht auch anderer Vereins- und Ortsveranstaltungen, Firmenevents, Jubiläen oder Hochzeiten einsetzen. Natürlich auch und besonders in der Brauchtumspflege. Zum Osterschießen, das eine weit verbreitete Tradition in unserer Region „Oberlausitz“ ist, oder auch zur Unterstützung des Hexenfeuers am 30. April um die bösen Geister des Winters zu vertreiben. Einen Jahresabschluss mit unserem unverwechselbarem Sound wird auch eingeplant.

Aber keine Angst, wir wissen um die einzuhaltenden Sicherheitsregel und sind geschult im Umgang mit Pulver und Kanone. Nahe am Böllerplatz wohnende Bürger werden rechtzeitig über Böllerzeit und Umfang informiert.

Die Haubitze

Unsere Haubitze liegt noch auf einer Lafette einer Schiffs- oder Festungskanone. Das wollen wir ändern und möchten das Kanonenrohr auf einer sächsischen Haubitzenlafette montieren. Die Lafette müssen wir selbst bauen. ähnlich dem rechten Bild.

Dazu ein Aufruf an alle Schweidnitzer:

Wer hat für uns zwei gleiche und stabile Wagenräder im Durchmesser von 65 – 90 cm, wenn möglich mit Achse abzugeben?

Das Böllern – eine kurze Erklärung

Kennen Sie die Böllerschützen? Anders als vielleicht erwartet, verrät der Name schon, worum es hier geht. Es handelt sich dabei um Schützen, die mit „Böllern“ hantieren. Gemeint ist damit kein Heranwachsender, welcher wahl- und ziellos mit Böllern knallt, sondern vielmehr eine Tradition, die sich bis 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen lässt und sich bis heute gehalten hat. Was genau es damit auf sich hat, wollten wir uns einmal für Sie im Detail anschauen.

Wie bei allen anderen Traditionen, die es schon so lange gibt, ist es auch beim Böllerschießen nicht ganz einfach, den genauen Anfang zu finden. Der Erstnachweis kann auf 1377 datiert werden, aber es kann durchaus sein, dass es das Böllerschießen noch viel früher gab. Die Schwierigkeit hierbei liegt darin, dass das Böllerschießen keine eigene Tradition ist, sondern (zeitgleich) mit anderen Schießtraditionen entstanden ist.

Dass Menschen gerne knallen, ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern hat wohl schon immer einen besonderen Reiz ausgeübt. Somit kann man davon ausgehen, dass erste Knallereien ausprobiert wurden, als das Schwarzpulver, nach heutigem Wissensstand, in China erfunden wurde – das war 1214. Wenngleich es zunächst vor allem für militärische Zwecke benutzt wurde, so kann man durch diverse Überlieferungen sagen, dass Schützengesellschaften im 18. Jahrhundert sich Böllergeräte bauten, um ihren Festen einen besonderen Kick zu geben.

Die Böllerschützen sind diejenigen, die hinter dem Böllergerät stehen und schießen. In der Regel haben die Böllerschützen eigene Vereine, können aber auch ein Teil eines Schützenvereins sein, so wie bei uns. Auch werden sie gerne in Brauchtumspflegevereine integriert, was aufgrund der langen Tradition durchaus Sinn macht. Insofern ist auch das Auftreten bei den Festen entsprechend. Die Böllerschützen sind entweder in den Trachten des Vereins gekleidet oder tragen je nach Anlass eine historische Uniform.

Die Schützen werden immer dann auf den Plan gerufen, wenn es besondere Feste oder Ereignisse zu feiern gibt. Je nachdem werden dann nur einzelne Schüsse abgegeben oder gleich mehrere Hundert, wie es beispielsweise bei Böllerschützentreffen üblich ist.

Wie schon erwähnt, wird auch nicht nach Belieben geschossen, wenn die Böllerschützen unter sich sind. Damit alles seine Richtigkeit hat, folgt das Schießen strengen Regeln, die vom Schützenmeister vorgegeben werden. Dabei ist es aus traditionellen Gründen meist eine bestimmte Abfolge, die eingehalten wird.

Es gibt das Lauffeuer, Schnellfeuer, den Salutschuss, das Rad und den Doppelschlag.

• Lauffeuer: Geschossen wird über mehrere Runden im gleichen Takt

• Schnellfeuer: Auch hier wird über mehrere Runden im gleichen Takt geschossen, allerdings mit einem viel kürzeren Abstand und direkt hintereinander

• Salutschuss: Alle Schützen feuern zur selben Zeit

• Rad: Hierbei geht es um Geschwindigkeit, die sich immer mehr steigert. Die letzten zwei bis drei Böllerschützen drücken quasi gleichzeitig ab

• Doppelschlag: Zwei Schützen schießen direkt nacheinander, dann die Nächsten

Böllerschützen halten sich nicht nur an die Regeln des Schützenmeisters, sondern auch an die Gesetze. In Deutschland greift wegen des Böllerpulvers das Sprengstoffgesetz, was bedeutet, dass nicht jeder Böllerschütze werden kann.

Bevor ein Begeisterter sich offiziell Böllerschütze nennen darf, muss er eine Erlaubnis nach § 27 SprengG bekommen, mit der auch das Wiederladen von Munition und das Vorderladeschießen genehmigt werden. Um die Erlaubnis zu bekommen, muss der angehende Böllerschütze mindestens 21 Jahre alt sein (Ausnahmen ab 18 Jahren) und sich einer Überprüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung unterziehen. Dies kennen einige Schützen schon von dem Antrag auf einen Waffenschein gemäß WaffG. Da Böller nicht als Waffen gelten und damit nicht unter das Waffengesetz fallen, greift an dieser Stelle eben das Sprengstoffgesetz.

Danach wird ein Fachkundezeugnis beantragt, welches nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Fachkundelehrgang erteilt wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) muss spätestens dann vorgelegt werden, wenn der Lehrgang begonnen wird. Zudem ist es für einen Böllerschützen heutzutage wichtig, dass ein waffenrechtliches Bedürfnis besteht, ansonsten erfolgt keine Erlaubnis nach § 27 SprengG.

Nur so ist es möglich, diejenigen zu Böllerschützen zu machen, die für diese ehrenvolle, aber eben auch gefährliche Aufgabe geeignet sind.

Sven Kleinhenz – Schützengesellschaft Großschweidnitz e.V. 30.04.2020

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